Corona Antigen Schnelltests
Liebe Kunden,
vielen Dank für Ihre Interesse an unseren zertifizierten Corona Antigen Schnelltests. Wir bieten Ihnen in unserem Sortiment ein breites Spektrum an Einmaltests für den täglichen Gebrauch. Für Fragen oder Bestellungen können Sie sich jederzeit an unsere Beratungs- und Bestellhotline wenden oder direkt im Onlineshop bestellen.
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Hinweis zum Covid-19 Antigentest
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 13.04.2021 dem Bundeskabinett dargelegt, wie er die SARS- CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängern und ergänzen wird. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte KW16 in Kraft. Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten: Grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche, für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
Wichtige Informationen
Unsere angeboten Tests sind als Antigentests vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) geführt und haben größtenteils eine Evaluation vom Paul-Ehrlich-Institut. Durch das Aktenzeichen der Sonderzulassung: z.B. 5640-S-57/21 ist die Laienzulassung gewährleistet.
Die Wirksamkeit von Antigentests wird in Sensitivität und Spezifität ausgedrückt:
- Sensitivität, ist der Prozentsatz, mit dem eine erkrankte Person als positiv getestet wird: Ein Test mit einer Sensitivität von z.B. 98% identifiziert von 100 erkrankten Personen 98, nur 2 werden nicht erkannt.
- Spezifität, ist der Prozentsatz, mit dem eine nichtinfizierte Person als gesund erkannt wird: Ein Test mit einer Spezifität von z.B. 95% liefert bei 5 von 100 gesunden Personen ein falsch-positives Ergebnis.
Unterschied Laien-Selbsttest und Profitest
PoC-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung für SARS-CoV-2 funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Durchgeführt werden können sie nur durch geschultes Personal. Durch die geänderte Medizinprodukte-Abgabeverordnung fällt unter geschultes Personal, derjenige welche sich vor der Durchführung der Tests einer Schulung unterzogen hat (z.B. durch unser zur Verfügung gestelltes Schulungsvideo).
Testarten
- Nasaltest (Stäbchentest für den Naseneingang)
- Stäbchentest für einen Abstrich im tiefen Nasen- oder Rachenbereich
- Spuck- /Speicheltest (Füllen des Röhrchens mit Speichel)
Allgemeine Hinweise
- Antigen-Schnelltests sind nicht so genau wie PCR-Tests
- Das Ergebnis eines Schnelltests stellt immer nur eine Momentaufnahme dar
- Ein Schnelltest senkt das Risiko, dass man unwissentlich andere infiziert
- Auch wer negativ getestet wird, muss sich an die Hygieneregeln halten
- Die Schnelltestung macht nur Sinn, wenn der Abstrich sorgfältig durchgeführt wird
Ein positives Ergebnis muss durch einen PCR-Test überprüft werden, da Selbsttests gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate haben.